Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes
Im November 2020 vom Bundeskabinett beschlossen
Geschrieben von Maxi Pfeffer am 4. Januar 2021
Der erste größere Gesetzesentwurf seit 1976 beinhaltet folgende Änderungen:
- Bundeseinheitliche Regelungen für eine Zertifizierung von Büchsenmunition mit optimaler Tötungswirkung mit vermindertem Bleianteil
- Bundeseinheitliche Vorgaben für höhere und umfassendere Anforderungen bei der Jäger- und Falknerausbildung und –prüfung
- Aufhebung des Verbots von Nachtzielgeräten mit Bildwandler oder elektronischem Verstärker für die Jagd auf Schwarzwild
- Pflicht zum Schießübungsnachweis für Teilnehmer einer Gesellschaftsjagd (jeweils für die geplante Jagdart Büchsen- und/oder Schrotmunition)
- Abschaffung der behördlichen (Höchst-)Abschussplanung für Rehwild, stattdessen Mindestabschuss nach Verbissgutachten.
- Ergänzung des Hegebegriffs dahingehend, dass „eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ möglich sein muss
- Verbot des Kaufs und Verkaufs von Tellereisen
- Verbot des Besitzes von fangbereiten Fallen für Greifvögel (Ausnahme: Falkner und Wissenschaft).
- Verbot für Jagdausübung an Wildquerungshilfen (Ausnahme: Bewegungsjagden).
- Ergänzende Regelungen bei der Festlegung von Jagdzeiten.
- Anhebung der Jagdhaftpflichtversicherung auf 3.000.000 €, sowie des Bußgeld-Rahmens von 5.000 € auf 10.000 €.
Der Gesetzesentwurf durchläuft im Anschluss an die Kabinettsentscheidung das parlamentarische Verfahren im Bundesrat und Bundestag.